Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal (Best.-Nr. 70)

Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal

zum innerbetrieblichen Führen und Steuern von Fahrzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen

Zur Dokumentation der Eignung  und Tauglichkeit 

Autor: Rechtsanwalt Bernd Zimmermann

25 Formulare banderoliert

Umfang eines Protokolls 4 Seiten im Format DIN A4

Die Beurteilung der Eignung / Tauglichkeit von Fahrern ist vom Unternehmer oder dessen Beauftragten, am besten vom Werksarzt in Verbindung mit dem Ausbilder, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Personalabteilung vorzunehmen.

Grundlage für die Beurteilung von Personen zum Führen von Flurförderzeugen,
Kranen, Erdbaumaschinen, Hebebühnen und Fahrzeugen sollte der berufsgenossenschaftliche Grundsatz für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sein. Er gibt hierfür wichtige Anhaltspunkte.

Zur Unterstützung und einfachen Durchführung der Beurteilung des Geräteführers und zur Absicherung vor möglichen Rechtsfolgen sowie bei Personaldiskussionen, dient dieses Protokoll. Es sollte von jedem Nichtmediziner benutzt werden.

Inhalt:
- Bereits festgestellte Eignung /Tauglichkeit
- Abfragen der körperlichen Eignung bzgl. Sehen, Hören, Reaktion, Motorik usw.
- Zusammenfassung der Ergebnisse

 

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