Fahrausweise (Best.-Nr. FA5 u.a.)
Zur Dokumentation der Eignung/Tauglichkeit, Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen, der jährlichen Unterweisung(en) und der Erteilung des schriftlichen Fahrauftragsgemäß BGG 925 bzw. entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Vorschriften u. dgl.
Somit ist die Beauftragung und alles damit Zusammenhängende auch juristisch eindeutig und ideal in einem Dokument festgehalten.
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
unempfindliches Spezialpapier
faltbar auf Führerscheingröße
Format einer Seite: 7,5 cm breit, 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
Der Fahrausweis bestätigt die Tauglichkeit = Eignung des Fahrers sowie seine erfolgreichen Aus-, Fort- und Zusatzausbildungen z. B. für Anbaugeräte und spezielle Betriebsbereiche.
Die Erfüllung dieser Vorgaben ist die Voraussetzung für die Erteilung des Fahrauftrages. Ein Lichtbild des Fahrers kann eingeklebt werden. Die Ausstellung eines solchen Fahrausweises ist von größter Wichtigkeit, da nur ein fachkundig ausgebildeter und beauftragter Mitarbeiter derartige Maschinen führen darf.
Für kraftbetriebene Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand und ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen ist die schriftliche Beauftragung vorgeschrieben. Die Beauftragung zum Führen der folgenden aufgeführten Maschinen und Fahrzeuge ist durch die Ausstellung von Fahrausweisen für das Fahrpersonal im Betrieb somit auch juristisch eindeutig geregelt.
Folgende Ausweisarten sind erhältlich:
(Die Papierfarbe steht jeweils in Klammern dahinter.)
Bediener-/Fahrausweis für:
- Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb (weiß)
- Arbeiten unter Spannung - AuS-Ausweis'' (rot)
- Arbeitsmittel (mintgrün)
- Erdbaumaschinen (weiß)
- Flurförderzeuge (grau)
- Gabelstapler (gelb)
- Geh-Flurförderzeuge (orange)
- Hebe-/Hubarbeitsbühnen (chamois)
- Krane (blau)
- Ladungssicherungsarbeit für Verlader (weiß)
- Motorsägenführer (grün)
Soll nun ein Mitarbeiter, was gerade in Großbetrieben häufig der Fall ist, für das Steuern verschiedener Geräte (Flurförderzeuge) beauftragt werden, so gibt es hierfür den
- Fahrausweis für Flurförderzeuge (grau)
In diesem Fahrausweis haben Sie die Möglichkeit, die Beauftragungen für Gabelstapler, Geh-Flurförderzeuge, Hubwagen sowie Wagen und Schlepper zu vermerken. Sie benötigen somit nicht viele verschiedene Formulare und der Fahrer muss nur einen Ausweis für den Bereich der Flurförderzeuge bei sich tragen.
Sollte im Fahrausweis, dessen Besitzer immer der Fahrer selbst ist, durch verschiedene Fahraufträge, Zusatzausbildungen usw. einmal kein weitere Platz für Eintragungen vorhanden sein, gibt es ein
- Ergänzungsblatt
das eingelegt werden kann.
Ferner sind Sonderdrucke mit Ihrem Firmenlogo ab einer Auflagenhöhe von 500 Ex. je Ausweistyp möglich (bitte bei Interesse einfach bei uns anrufen: Telefon: 0 89 / 8 54 65 - 0).
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen gibt es seit längerer Zeit auch den
- Bedienerausweis für Arbeitsmittel (mintgrün)
Es lag das Bedürfnis unserer Kunden vor, auch für sonstige Arbeitsmittel, wie z. B. Winden, Hub- und Zuggeräte etc. ein Dokument zu haben, in dem man alle Ausbildungen und Unterweisungen eintragen kann. Mit diesem Fahrausweis wurde somit die Möglichkeit geschaffen, auch für sonstige Geräte und Maschinen alles entsprechend zu dokumentieren - inklusive des Bedienerauftrages.
WICHTIG:
Aufgrund vielfacher Nachfragen gibt es die Ausweise für
- Flurförderzeuge ''Driver authorization for industrial trucks''
- Gabelstapler ''Driver authorization for forklift trucks'' und
- Krane ''Driver authorization for cranes''
- Hebebühnen/Hubarbeitsbühen "Operating authorization for lifting
platforms and aerial working platforms"
auch als ENGLISCHE AUSGABEN.
Damit Geräteführer, wie Gabelstaplerfahrer, Führer sonstiger Flurförderzeuge und Kranführer, die ihre Ausbildung in Deutschland und nach deutschen Recht gemacht haben, auch in Europa oder weltweit eingesetzt werden können, benötigen die Firmen / Unternehmer im Ausland einen Nachweis, dass der Geräteführer bereits entsprechend ausgebildet ist. Der Geräteführer hat zwar als Beleg über seine Ausbildung / Fachkenntnisse seinen deutschen Fahrausweis - dieser kann aber oftmals vom ausländischen Unternehmer nicht gelesen werden.
Da sich Auslandseinsätze von im Inland ausgebildeten Geräteführern auch im Hinblick auf die EU verstärken werden, haben wir dieser Problematik Rechnung getragen, mit englischen Ausgaben.
Selbstverständlich gelten außerhalb Deutschlands andere Gesetze, Vorschriften u. dgl., aber mit diesen englischen Übersetzungen wird der Weg geebnet, dass z. B. die Grundausbildung in ausländischen Unternehmen gelesen und ggf. anerkannt werden kann.
Schutzhüllen und Clips für Ausweise erhalten Sie hier!
| Stückzahl | Bruttopreis je Ex. | |
| ab 10 Stück | 1,48 € | |
| ab 20 Stück | 1,40 € | |
| ab 50 Stück | 1,20 € | |
| ab 100 Stück | 1,00 € | |
| ab 200 Stück | 0,90 € |





