Betriebsanweisung Steuern von Kranen (Best.-Nr. 25)

Betriebsanweisung Steuern von Kranen

Zum Aushang im Unternehmen bzw. an entsprechender Stelle

Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann

Plakat, Format DIN A2



Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet für den Betrieb von Kranen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen, wenn die betrieblichen Belange dies erfordern. Hierfür wurde diese Grundbetriebsanweisung geschaffen.

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