Betriebsanweisung Steuern von Kranen (Best.-Nr. 25)
Zum Aushang im Unternehmen bzw. an entsprechender Stelle
Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann
Plakat, Format DIN A2
Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet für den Betrieb von Kranen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen, wenn die betrieblichen Belange dies erfordern. Hierfür wurde diese Grundbetriebsanweisung geschaffen.
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