Betriebsanweisung Steuern von Flurförderzeugen (Best.-Nr. 22)


Betriebsanweisung Steuern von Flurförderzeugen

Zum Aushang im Unternehmen an entsprechender Stelle

Autor(en): Dipl.-Ing. Siegfried Zimmermann und Rechtsanwalt Bernd Zimmermann

Plakat, Format DIN A2


Der Unternehmer oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, für den Betrieb von Flurförderzeugen eine Betriebsanweisung in schriftlicher Form zu erstellen und bekannt zu machen. Hierfür wurde diese Grundbetriebsanweisung geschaffen.

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